Gesetzliche Auflagen

Bislang sind die gesetzlichen Auflagen bzw. Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Responsibility recht gering.

Umweltfaktoren (CO2, Luft, Wasser, Natur, Biosphäre, …) haben bislang keinen oder einen viel zu tiefen Preis und es gibt zu wenig Auflagen bzw. Strafen, bestehende Grenzwerte einzuhalten. Bsp. dafür sind der CO2-Preis, der zukünftig wohl mit > 200 CHF/Tonne angesetzt werden wird (2030) – aktuell liegt er noch bei 25 bis 50 CHF. Oder die Belastung der Böden und Gewässer mit Plastik-Partikeln (Abfall-Problem) sowie mit  Phosphor und Stickstoff aus der landwirtschaftlichen Viehhaltung und Düngemitteln (doppelt so hoch in der Schweiz wie offiziell zugelassen).

Unternehmen betreiben Externalisierung von Kosten, d.h. legen Kosten auf die Allgemeinheit um, wenn gesetzliche Auflagen fehlen oder bestehende Auflagen nicht ausreichend kontrolliert werden.

Manche Unternehmen gehen jedoch mit Vorbild voran, wissend dass sich die gesetzlichen Auflagen in der Zukunft verschärfen werden und sie wollen darauf vorbereitet sein. Wieder andere haben Angst, dass sie in der Zukunft öffentlich angegriffen werden können (Shit Storms) und setzen auf Label und Standards, die heute bereits über gesetzliche Vorgaben hinausgehen, z.B. in den Bereichen Holz, Fisch, Bauen, … .

Die Gemeinwohl-Bilanz geht heute bereits mit Blick in die Zukunft über gesetzliche Anforderungen hinaus und ist z.B. auch weitreichender als Die Leitlinie des Global Compact.